Tauschen Sie Ihre alte Heizung gegen ein modernes System und machen Sie sich unabhängiger von Öl und Gas.
Mit der Sanierungsoffensive 2026 fördert der Bund den Austausch fossiler Heizungen (Öl, Gas, Kohle/Koks, Elektrospeicher) gegen klimafreundliche Systeme. Ziel: Emissionen senken, Energiekosten dauerhaft reduzieren und Gebäude zukunftsfit machen.
Förderfähig sind Lieferungen/Leistungen ab 03.10.2025.
Registrierung & Antragstellung starten Mitte November 2025 und sind möglich, solange Budget vorhanden ist, spätestens bis 31.12.2026.
Ersatz der fossilen Heizung durch eines der folgenden Systeme:
Die technischen Mindestanforderungen sind im jeweiligen Infoblatt geregelt.
Nicht rückzahlbarer Zuschuss, max. 30 % der förderfähigen Kosten. Richtwerte für Maximalbeträge:
Privatpersonen (Eigentümer:innen, Bauberechtigte, Mieter:innen) für Ein-/Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser.
Für mehrgeschoßigen Wohnbau (MGW) gelten eigene Regelungen/Infoblätter.
Die Kombination mit Landesförderungen ist weiterhin möglich (Details je Bundesland).
Die Sanierungsoffensive bündelt Bundesförderungen für klimafreundliche Maßnahmen im Wohnbau. Der Kesseltausch ist die Programmschiene für den Heizungstausch: Alte Öl-, Gas-, Kohle/Koks- oder Elektrospeicherheizungen werden durch effiziente Systeme wie Wärmepumpe, Biomasse oder Fernwärme ersetzt – mit Zuschuss.
Privatpersonen – also Eigentümer:innen, Bauberechtigte oder Mieter:innen – für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser. Kein Hauptwohnsitz am Standort erforderlich. (Für Mehrgeschoßwohnhaus gelten eigene Regelungen/Infoblätter.)
Förderfähig sind Lieferungen/Leistungen ab 03.10.2025. Registrierung & Antrag sind ab Mitte November 2025 möglich – solange Budget vorhanden ist, spätestens bis 31.12.2026.
Nicht rückzahlbarer Zuschuss, der förderfähigen Kosten (pauschaliert).
Richtwerte für EFH/ZFH/Reihenhaus:
Fernwärme bis 6.500 €
Wärmepumpe bis 7.500 €
Holzheizung bis 8.500 €.
Boni: +2.500 € (thermische Solaranlage) und +5.000 € (Tiefen-/Brunnenbohrung bei Sole-/Wasser-WP).
Es gelten die technischen Mindestanforderungen laut Infoblättern.
Für Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus ist ein Energieberatungsprotokoll des Bundeslands bereits zur Registrierung verpflichtend. Termine frühzeitig sichern.
Der Heizungstausch muss von einem befugten Fachbetrieb ausgeführt werden – Eigenbau ist ausgeschlossen. Alle fossilen Komponenten (inkl. Tank) sind außer Betrieb zu nehmen und fachgerecht zu entsorgen.
Ja, in der Regel kombinierbar. Die genauen Konditionen variieren je Bundesland; oft erhöht die Kombination den Gesamtnutzen deutlich.
Üblicherweise: Rechnungen (auf Antragsteller:in), Zahlungsnachweise, Entsorgungsnachweise (Tank/Kessel) sowie das Energieberatungsprotokoll.
Im EFH/ZFH-Bereich kein Mindestalter erforderlich. Entscheidend sind Außerbetriebnahme und fachgerechte Entsorgung der fossilen Anlage.
Fixe Fristen, geplantes Budget bis 2030 und 30 % Zuschuss – plus niedrigere Energiekosten, mehr Komfort und Wertsteigerung durch moderne Heiztechnik. Die 1a-Installateure begleiten Sie vom Fördercheck bis zur Inbetriebnahme.
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